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Das müssen Sie leider den sogenannten Verfassungsschutz fragen.
Die Klärung der Frage, wie das sogenannte AfD-Gutachten an die Öffentlichkeit gelangt ist und ob dabei ein Straftatbestand vorliegt, liegt nun im Verantwortungsbereich der zuständigen Ermittlungsbehörden. Das Innenministerium sowie andere beteiligte Stellen müssen daraus die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.
Ich möchte die Frage allgemein gehalten beantworten. Denn ich beantworte keine Kleinen Anfragen mehr. Siehe Volltext.
Der Leiter der VS-Abteilung war von mir von der Führung der Dienstgeschäfte entbunden worden, weil das notwendige Vertrauen nicht mehr vorhanden war.
die Partei Die Linke steht zu unserer Demokratie. Hingegen tritt die AfD diese täglich mit beiden Füßen.