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Nancy Faeser
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Frage von Ulrich F. •

Wie und wann haben Sie Ihre Dienstpflicht auf Prüfung des Berichts des BfV, vor Veröffentlichung , erfüllt? Haben sie durch ungeprüfte Veröffentlichung die Folgen für die AfD einkalkuliert?

Frau Faeser, 3 Tage vor Ausscheiden aus dem Amt haben Sie, als noch Dienstherrin des BfV, dessen AFD Einstufung ungefiltert (?) veröffentlicht.

1. wie und wann haben Sie Ihre Dienstpflicht auf Prüfung des Berichts erfüllt?

Ist es für Sie political correctness ggf. ungeprüfte Berichte zu veröffentlichen, auch wenn diese ggf. den Betreffenden öffentlich schaden?

2. Falls Sie anführen, keine Zeit zur Prüfung gehabt zu haben, hätten Sie dann, als verantwortliche Ministerin diesen Bericht nicht zwingend Ihrem Nachfolger übergeben müssen?

3. Haben Sie, ganz offen gefragt, bezweckt, dass durch die Veröffentlichung eines ungeprüfte Berichtes des BfV, der AfD der Vorsitz wichtiger Bundestagsausschüsse verweigert wird? Was dann ja auch begründet wurde und gekommen ist?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen wie folgt beantworte.

Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD wurde dem Bundesinnenministerium am 28. April vorgelegt. Der zu diesem Zeitpunkt designierte Innenminister sowie der amtierende und designierte Bundeskanzler wurden von mir vorab informiert. 

Weder das Bundesamt für Verfassungsschutz noch das Bundesinnenministerium haben das Gutachten zur AfD veröffentlicht. Dies geschah durch mehrere Medien, die es online veröffentlicht haben. Die Veröffentlichung eines als Verschlusssache gekennzeichneten Gutachtens ist nicht durch das BfV oder BMI vorgesehen gewesen, da Quellen prinzipiell geschützt werden sollen/die im Gutachten herangezogenen Daten dem Datenschutz unterliegen. 

Die Verteilung der Ausschussvorsitze im Bundestag beruht auf keinem rechtlichen Anspruch; die Ausschüsse werden gemäß parlamentarischer Tradition nach dem d’Hondtschen Verfahren auf die Fraktionen verteilt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden wiederum von den Ausschussmitgliedern in geheimer Abstimmung gewählt. Dabei sind sie nicht verpflichtet, den von einer Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatin automatisch zu wählen. Die Ausschüsse können Kandidaturen ablehnen – was in der Vergangenheit mehrfach der Fall war. 

Mit freundlichen Grüßen

Nancy Faeser

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