Gibt es von Ihrer Fraktion bzw. von Ihnen bereits eine Stellungnahme zu der Diskussion über die Rechtsgrundlage einer Einstufung Ihrer Partei als "rechtsextremer Verdachtsfall"?
Danke für Ihre Frage, aber es handelt sich um keine Angelegenheit der Fraktion.
Weitere Fragen an Stephan Brandner
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Nach geltendem Recht sind Enteignungen ohne jegliche Entschädigung in Deutschland nicht möglich, da dies gegen das Grundgesetz verstößt. Die genaue Höhe und Art der Entschädigung kann jedoch variieren und ist oft Gegenstand rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen.
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