Frage von Hans M. • 27.11.2024

Antwort von Rüdiger Lucassen AfD • 13.12.2024
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung behält seine Gültigkeit auch im Verteidigungsfall
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung behält seine Gültigkeit auch im Verteidigungsfall
Ich beziehe keine Funktionszulage nach § 11 Abs. 2 AbG für meine Funktion als amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Inneres und für Heimat.
Die europäische Integration ist notwendig, weil die einzelnen Nationalstaaten gegenüber den USA, China oder Russland nur wenig zu bestellen haben. Als EU sind sie aber ein Faktor. Die Vereinigten Staaten von Europa liegen aber noch in weiter Ferne.
Ich kann Ihnen über die Pläne der Minderheitsregierung von SPD und Grünen leider keine Auskunft geben, da sich beide Parteien zu ihren weiteren Plänen auch in Bezug auf dieses Gesetz nicht geäußert haben.