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Thorsten Frei
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Frage von Hans M. •

Warum wird das Lastenausgleichsgesetz nicht endlich abgeschaft ??? Konkret warum wurde es von der Ampel novelliert und auf die heutige Zeit angepasst? Wann wird es abgeschafft ???

Sehr geehrter Herr Frei,

wenn die Regierung weder jetzt noch bald keine Ambitionen hat, Eigentum von Bürgern:innen zu belasten, abzugreifen, anzugreifen, usw.

Warum wurde dann das "Damoklesschwert" Lastenausgleisgesetz nicht abgeschaft, sondern noch noveliert, dass es auch heute wieder möglich wird?

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Sehr geehrter Herr M.,

 

das Lastenausgleichsgesetz (LAG) wurde zuletzt im letzten Jahr angepasst. Damit verbundene Veränderungen waren technischer Natur und betrafen insbesondere Anpassungen an andere Gesetze, auf die das LAG verweist, sowie die Implementierung einer zeitgemäßen Terminologie. Statt von „Kriegsopferfürsorge“ wird nun von „Sozialer Entschädigung“ gesprochen.

Die Gründe dafür, dass das LAG nicht vollständig abgeschafft wird, sind unterschiedlich, auch wenn wohl seit 1979 de facto keine Lastenausgleichsabgaben mehr erhoben werden und Ansprüche auf Leistungen weitgehend abgewickelt sind. 

Erstens verweisen einzelne Vorschriften des Gesetzes auf andere Gesetze, sodass bei deren Anpassung auch das LAG formal geändert werden muss oder umgekehrt eine Streichung hohen bürokratischen Aufwand an anderer Stelle zur Folge hätte.

Zweitens gibt es wohl noch immer einige wenige Altfälle (sog. Bestandsfälle), für die der gesetzliche Regelungsbedarf nach wie vor weiter besteht.

Drittens besteht durchaus die Möglichkeit, dass in Zukunft ein erneuter Bedarf für ein solches Gesetz bestehen könnte. Aus diesem Grund will man das LAG als „Mantelgesetz“ erhalten, um notfalls auf gesellschaftliche Krisen flexibel reagieren zu können. Es dient als rechtliche Grundlage, falls in Zukunft eine ähnliche Lastenverteilung notwendig werden sollte, z. B. bei unvorhergesehenen Katastrophen oder Kriegen.

Entscheidend für die Bürger ist, dass die Finanzierung aktueller Staatsausgaben über Staatsanleihen etc. erfolgt. Die von Ihnen geschilderte Gefahr von Enteignungen oder Zwangsabgaben besteht faktisch nicht. Dafür gibt es keine politische oder gesellschaftliche Grundlage. Wir als CDU und CSU lehnen so etwas ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

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