Fragen und Antworten


Aktuell ist unklar, ob die sehr strengen Voraussetzungen für ein AfD-Verbot vorliegen. Die Entscheidung des Gerichts, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Feststellung der AfD als gesichert rechtsextrem bleiben kann, steht ebenfalls aus. Aus meiner Sicht sollte die Prüfung abgewartet werden, ob die Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich Bestand hat.

Als langjährige Sozialdezernentin der Stadt Würzburg nehme ich viele wertvolle Erfahrungen mit nach Berlin

Wie der CSU-Parteivorsitzende Dr. Markus Söder und der CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz mehrfach betont haben, gilt: keine Zusammenarbeit, keine Duldung.