Antwort 16.03.2022 von Bärbel Bas SPD
Ein Bundestagsmandat begründet kein Beamtenverhältnis und die Bundestagspräsidentin ist nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten.
Ein Bundestagsmandat begründet kein Beamtenverhältnis und die Bundestagspräsidentin ist nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten.
Nein
ich habe mir immer wieder viel Mühe gegeben, ihre zahllosen Fragen sachlich und faktenbasiert (...) zu beantworten.
Als Parlament fordern wir die Kommission auf, den vollständigen Wortlaut aller Verträge mit Pharmaunternehmen über Corona-Impfstoffe zu veröffentlichen.