Antwort 23.09.2022 von Siemtje Möller SPD
In der Regel ist davon auszugehen, dass sich Menschen in einer Rehamaßnahme, die Übergangsgeld erhalten, nach wie vor in einem Arbeitsverhältnis befinden.
In der Regel ist davon auszugehen, dass sich Menschen in einer Rehamaßnahme, die Übergangsgeld erhalten, nach wie vor in einem Arbeitsverhältnis befinden.
Gerne würden wir Ihre Frage beantworten, es fehlen uns dafür aber leider die erforderlichen Informationen.