Frage von Robert H. • 19.03.2025

Antwort von Peter Aumer CSU • 02.04.2025
Klimaneutralität wird durch die Neuregelung im Grundgesetz lediglich eine Zweckbestimmung für begrenzte Verschuldung, aber kein selbstzweckhaftes Rechtsprinzip.
Klimaneutralität wird durch die Neuregelung im Grundgesetz lediglich eine Zweckbestimmung für begrenzte Verschuldung, aber kein selbstzweckhaftes Rechtsprinzip.
Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht. Der Politik tut eine Mischung gut aus erfahrenen Politikern, die sich erst in Themen einarbeiten, langjährigen Fachpolitikern und Praktikern.