Antwort ausstehend von Dirk Kienscherf SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Sina Imhof BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Michael Gwosdz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.02.2026 von Heike Sudmann Die Linke
Jein. Auf jeden Fall ist es keine Entscheidung der Präsidentin, sondern der Bürgerschaft, ob/wie in der Volksgesetzgebung etwas geändert wird.
Antwort ausstehend von David Christopher Stoop Die Linke
Antwort 24.02.2026 von Dennis Thering CDU
Die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung ist Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft und nicht des Senats. Deshalb steht es Frau Veit als Präsidentin der Bürgerschaft selbstverständlich frei, sich zu diesem und zu anderen parlamentarischen Themen öffentlich zu äußern.