Antwort 17.03.2026 von Christoph Ploß CDU
Ich habe meinen Anmerkungen nichts hinzuzufügen
Ich habe meinen Anmerkungen nichts hinzuzufügen
Die derzeitige Regelung finde ich richtig, da sie Planbarkeit gewährleistet.
Die Präsidentin ist die höchste Repräsentantin der Bürgerschaft, sie vertritt das Parlament nach außen und steht an der Spitze der Bürgerschaftskanzlei.
Volksinitiativen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Willensbildung. Sie sollten aber unabhängig von außereuropäischem Einfluss sein.
Jein. Auf jeden Fall ist es keine Entscheidung der Präsidentin, sondern der Bürgerschaft, ob/wie in der Volksgesetzgebung etwas geändert wird.