Antwort 27.07.2026 von Thomas Huber CSU
Meine Haltung: Einer allgemeinen, anlasslosen und verpflichtenden Durchleuchtung privater Kommunikation stimme ich nicht zu.
Meine Haltung: Einer allgemeinen, anlasslosen und verpflichtenden Durchleuchtung privater Kommunikation stimme ich nicht zu.
Grundsätzlich befürworte ich eine Amtszeitbegrenzung des oder der Ministerpräsidenten/in in Bayern auf zwei Legislaturperioden, also zehn Jahre, in der Verfassung.
Der Bayerische Landtag sowie die bayerische Bevölkerung haben nie eine Begrenzung von Amtszeiten beschlossen. Warum sich ein bayerischer Ministerpräsident an eine Regelung halten soll, die nie in Kraft getreten sind, erschließt sich mir nicht.
Uns ist bewusst, dass dies bei vielen Beamtinnen und Beamten für Enttäuschung sorgt.