Fragen und Antworten
Wichtig ist dabei: Diese Ausnahmen gelten keineswegs schrankenlos oder nach freiem Ermessen der Behörden. Jede Vorenthaltung einer Information muss im Einzelfall konkret rechtlich begründet werden.
Um das Rentenversprechen auch für die Zukunft dauerhaft einzuhalten, spreche ich mich für die Umsetzung der Beschlüsse der Alterssicherungskommission aus.
Nein, Bayern ist keineswegs der einzige Dienstherr ohne pauschale Beihilfe. Der Bund sowie mehrere Bundesländer – darunter Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland – halten ebenso wie der Freistaat Bayern am etablierten System der individuellen Beihilfe fest.

