Stimmt es, dass Bürgermeister nach 2 Wahlperioden Anspruch auf eine Pension haben, unabhängig vom Lebensalter?
Sehr geehrter Herr Ludwig,
nach der Broschüre der BVK erhalten Wahlbeamte nach dem Ende der Amtszeit unabhängig vom Alter eine Pension, es sei denn, sie machen auf eigenen Wunsch nicht weiter.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rentendiskussion ist das für mich nicht nachvollziehbar. Nur weil der Gegenkandidat die Wahl gewinnt, hat dann z.B. ein Mitvierziger lebenslang Anspruch auf 3000 € und mehr.
Warum gibt es keine Regelung, die die ausgeschiedenen Wahlbeamten bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze für die Pension zur Aufnahme einer Arbeit verpflichtet und auch motiviert? Bei Berufssoldaten gibt es z. B. Übergangsgebührenrisse und andere Dinge, mit denen der Wechsel in den Arbeitsmarkt unterstützt wird. Und von den Bürgergeldempfängern wird doch auch erwartet, dass sie etwas zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation tun.
Warum wird ein nicht wieder gewählter Bürgermeister/Abgeordneter, der noch nicht im Rentenalter ist, für den Rest seines Lebens alimentiert?

