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Ulrike Scharf
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Frage von Lukas S. •

Werden Sie sich für die Prüfung bzw. Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einsetzen? Angesichts der Hochstufung durch den Verfassungsschutz und des GFF-Gutachtens halte ich das für notwendig.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie ihre Sorgen hinsichtlich der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung als Folge des Erstarkens der AfD zum Ausdruck gebracht haben und mit der Bitte an uns herantreten sind, sich für die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens einzusetzen. 

Gerne will ich Ihnen da­rauf antworten:  Lassen Sie mich zu Beginn unmissverständlich klarstellen: Wir sind uns hin­sichtlich der Einschätzung der AfD als Partei einig -sie stellt eine Gefahr für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt dar und sie ist als Feind un­seres bestehenden demokratischen Systems anzusehen. Wir zeigen daher klare Kante gegen die AfD und haben an einer eindeutigen Abgrenzung gegenüber dieser Partei, in der Feinde unserer Verfassung und Feinde der Demokratie den Ton angeben, nie einen Zweifel gelassen! Daran werden wir als CSU-Fraktion auch weiterhin festhalten.  Unsere Haltung zur AfD ist eindeutig: Sie ist keine Alternative für Deutsch­land, sondern eine Gefahr für unser Land! Mit vielen ihrer politischen Posi­tionen schadet diese Partei massiv dem Wohl unseres Landes. Die AfD verachtet unsere Demokratie und schadet der Sicherheit und dem Wohl­stand Deutschlands ganz erheblich. Denn viele ihrer Vertreter stehen Putin näher als der NATO und unseren europäischen Partnern oder fordern gar einen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union. Zudem beobach­ten wir seit langem eine fortschreitende Radikalisierung sowohl bei den Personen als auch im Programm der AfD. Wir sehen mit großer Sorge, in welcher Weise sich Mitglieder, aber auch hochrangige Funktionäre dieser Partei äußern, welches Maß an Hass und Hetze von der AfD ausgeht.  Tatsache ist aber auch: Ob eine Partei als verfassungsfeindlich eingestuft und damit verboten wird, ist nach Art. 21 GG ausschließlich Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, wobei unser Grundgesetz und die verfas­sungsrechtliche Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an ein solches Parteiverbot stellen:  Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfas­sungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämp­ferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäu­ßerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionie­ren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Ob dem Staat dieser Nachweis gelingen würde, liegt derzeit nicht auf der Hand. Die jüngste verwaltungsgerichtliche Entscheidung durch das Verwaltungs­gericht Köln zu der Frage, ob die AfD vorläufig als "gesichert rechtsextre­mistisch" behandelt werden darf, haben Sie sicher aufmerksam verfolgt. In­sofern zeigt sich an der aktuellen Rechtslage, dass die Messlatte hoch liegt.  Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die verfassungsrechtlichen Anforde­rungen an ein Verbot deutlich höher sind als für die Einstufung einer Grup­pierung als gesichert extremistisch.  Inzwischen liegt nun auch ein umfangreiches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor, das sich sowohl mit der Erkenntnislage als auch mit den relevanten Rechtsfragen auseinandersetzt. Dieses wird derzeit im Ver­fassungsschutzverbund geprüft und bewertet. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wird es insbesondere hinsichtlich bayerischer Be­züge analysieren und gegebenenfalls in die eigene Erkenntnislage einbe­ziehen.  Selbstverständlich darf die Sorge vor einem Scheitern kein Grund sein, eine rechtlich gebotene Verbotsprüfung dauerhaft zu vermeiden. Das wäre in der Tat das falsche Signal. Gleichzeitig trägt jeder, der ein Verbotsverfahren anstößt, eine hohe Verantwortung: Ein Scheitern vor dem Bundesverfas­sungsgericht würde die Partei stärken - und das in einer Lage, in der es gilt, das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen zu schützen, nicht zu beschädigen.  Für mich liegt daher die Schwelle für die Einleitung eines Verfahrens dort, wo die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen belastbar erfüllt sind - und das bedeutet: wo eine ernsthafte, durch Beweise gestützte Feststellung möglich ist, dass die Partei auf die Beseitigung der freiheitlichen demokra­tischen Grundordnung ausgerichtet ist. Diese Einschätzung kann nur auf Grundlage gesicherter Erkenntnisse, nicht nach politischer Opportunität er­folgen. Entschlossenheit allein ersetzt keine belastbare Grundlage.  Vor kurzem hat Professor Dr. Peter Michael Huber, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts, in diesem Zusammenhang bei einem Aus­tausch mit der CSU-Landtagsfraktion auf die Wehrhaftigkeit unseres Grund­gesetzes hingewiesen, aber auch deutlich gemacht, dass der Einsatz der entsprechenden Instrumente des Grundgesetzes das letzte Mittel bleiben müsse. Zugleich hat er Folgendes deutlich gemacht:  „Gelangt eines der Verfassungsorgane jedoch zu der Überzeugung, dass nicht nur einzelne Personen einer Partei notorische Verehrer der NSDAP sind, sondern ein substantielles Risiko besteht, dass die Partei insgesamt die Grundsätze der Menschenwürde, der Demokratie und des Rechtsstaats zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden droht, müssen sie handeln und gegen eine entsprechende Partei oder möglicherweise auch gegen einzelne ihrer Untergliederungen in Karls­ruhe ein Verbot beantragen."  Daher werden wir die weitere Entwicklung der AfD-wie auch Teilen davon - aufmerksam und sorgfältig beobachten. Unabhängig davon bin ich weiterhin der festen Überzeugung, dass das Er­starken der AfD in erster Linie politische Antworten verlangt -durch glaub­würdiges und entschlossenes Handeln. Es gilt, die AfD politisch zu stellen, ihr Agieren zu entlarven und vor allem die tieferliegenden Ursachen zu be­seitigen, die so viele Wählerinnen und Wähler zu ihr treiben. Seien Sie ver­sichert: Wir setzen uns dafür jeden Tag mit allem Nachdruck ein!  Ich danke Ihnen sehr für Ihr Engagement im Sinne unserer freiheitlich-de­mokratischen Grundordnung und verbleibe 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Scharf

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