für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.
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Chinas Drohgebärden angesichts des Besuchs von Nancy Pelosi waren völlig inakzeptabel.
Ich nehme an, Ihre Frage zielt aber tatsächlich auf die aktuellen Sanktionen gegen Russland ab.
Wir fordern im Koalitionsvertrag auf diesen Gebieten auch konkrete Verbesserungen von der israelischen Regierung und benennen Defizite. Die Sicherheit Israels ist für uns Staatsräson.
Ihre Frage ist sehr grundsätzlich gehalten, obwohl dahinter offensichtlich eine persönliche Betroffenheit mit einer konkreten Problemstellung steht. Für die Offenlegung Ihrer persönlichen Umstände eignet sich diese Plattform naturgemäß nicht.
In der gegenwärtigen Situation vertrete ich den Standpunkt, dass grundsätzlich alle Maßnahmen zumindest geprüft werden müssen, die unsere Situation verbessern könnten – ohne von vornherein Denkverbote zu erteilen.