
Das Bundesverfassungsgericht kann in einem Parteiverbotsverfahren die Verfassungstreue einer Partei überprüfen.
Das Bundesverfassungsgericht kann in einem Parteiverbotsverfahren die Verfassungstreue einer Partei überprüfen.
Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.
Die AfD ist eine unsere Demokratie zutiefst verachtende Partei. Sie sät Hass und fügt unserem Land und unserer Demokratie großen Schaden zu.
Unsere bündnisgrüne Fraktion im Landesparlament fordert den Senat auf, sich im Bundesrat für eine Prüfung eines AfD-Verbots auf Bundesebene einzusetzen. Bisher scheitert dies an der schwarz-roten Koalition, die eine solche Prüfung nicht unterstützt.
Nach meinen Informationen hat der Senat nicht vor, die Beihilfekontrolle einzuschalten. Aber ich werde das Thema gern in der Bürgerschaftsdiskussion aufnehmen.
Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass mit der strategischen Partnerschaft in der geplanten Form einhergehend keine Gewährung einer staatlichen Beihilfe bzw. eine Begünstigung vorliegt