Die Berichterstattung ist mir bekannt, ich möchte Sie aber nicht kommentieren. Ich habe zu diesem Thema in den vergangenen Wochen bei Abgeordnetenwatch mehrfach Fragen beantwortet.
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Grundsätzlich unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion sowohl die Verhandlungen zu einem globalen Pandemieabkommen als auch die Reform der IGV.
Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.
Die Inflationsausgleichsprämie ist im Zusammenhang mit der Preissteigerung eine zeitlich beschränkte freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist kein gesetzlicher Anspruch.
Das gesetzliche verankerte Werbeverbot für Anbauvereinigungen dient ebenfalls der Prävention.
Bitte präzisieren Sie Ihre Frage, damit der Zusammenhang klar wird.