Antwort 26.05.2026 von Josephine Ortleb SPD
Wie in meiner vorangegangenen Antwort dargestellt, war eine Reihe an Faktoren für den Beschluss ausschlaggebend.
Wie in meiner vorangegangenen Antwort dargestellt, war eine Reihe an Faktoren für den Beschluss ausschlaggebend.
Ein „Unterzeichnen im Bundestag“ hat in diesem Jahr nicht stattgefunden. Der Vertrag ist auf internationaler Ebene beschlossen worden, aber für Deutschland fand eine parlamentarische Ratifikation nicht statt.

Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen etc. ist keine Freiheitsberaubung, sondern eine sinnvolle Maßnahme des Gesundheitsschutzes.
