Die Komplexität des israelisch-palästinensischen Konflikts, der bereits seit Jahrzehnten anhält, erfordert ein differenziertes Verständnis und keine simplen Vergleiche
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Der Entwurf der Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass auch künftig Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Wenn Sie Ihr Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für eine selbst genutzte Wohnung verwendet haben, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen Regelungen weiter gelten.
Da sich der vorliegende Gesetzentwurf allerdings noch nicht einmal im parlamentarischen Verfahren befindet, kann ich Ihnen zu den zukünftigen Regelungsgehalten keine Auskunft geben.
Wir entwickeln das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH weiter.
Da unterschiedliche Informationen kursieren, habe ich in einer schriftlichen Anfrage nach dem aktuellen Planungsstand gefragt.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.