Die ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter müssen sich selbstverständlich an die Vorgaben der VersMedV halten. Es gibt allerdings keine Möglichkeit, die Arbeit der Gutachterinnen und Gutachter zu überwachen oder zu kontrollieren.
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Für Auslandsdeutsche gilt, dass sie sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. Februar, unterscheidet sich jedoch nach Gemeinde. Das Auswärtige Amt stellt seinen Kurierdienst - von der jeweiligen Botschaft an die Kurierstellen in Berlin und Bonn - zur Verfügung, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in der Gemeinde des Wählers ankommen.
Es bedarf weniger Auflagen, Bürokratieabbau und eine stärkere Förderung ländlicher Regionen sowie Nachfragereduzierung, um den Bedarf zu decken.
Bildung ist ein Menschenrecht und nicht nur für jene, die es sich leisten können.
Wir sollten uns in Richtung einer Bürgerversicherung bewegen, in die alle Erwerbstätigen einzahlen.
BSW fordert Belastungsmoratorium bei der Grundsteuer