Sollte nach dem Mordversuch durch einen 13-Jöhrigen an einer berliner Schule nicht die Strafmündigkeit auf 12 Jahre heruntergesetzt werden?

Sehr geehrter Herr C.,
das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind. Unbefriedigend bleibt aber, dass Ermittlungen gegen Kinder eingestellt werden, so dass der Tathergang nicht aufgeklärt werden kann und die Opfer allein gelassen werden. Für schwere Straftaten von Kindern sollte deshalb ein gesondertes Verfahren geschaffen werden, das die Aufklärung der Tat und die Anordnung erzieherischer Maßnahmen ermöglicht. Dabei sollten auch die Eltern oder Erziehungsberechtigten in Verantwortung genommen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn