Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
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Antwort 29.05.2025 von Thomas Silberhorn CSU
Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.
Antwort 01.07.2025 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Regelung, dass Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich sind, sollte beibehalten werden. Die Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit ist oft Symbolpolitik, die auf Einzelfälle reagiert und keine echten Lösungen bietet.
Antwort 05.06.2025 von Anette Kramme SPD
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Antwort 19.09.2025 von Sebastian Fiedler SPD
Die Gleichung Ausländer = kriminelle Veranlagung ist falsch. Über diese Frage gibt es bei Kriminologinnen und Kriminologen keine zwei Meinungen.