Antwort 01.03.2023 von Johann Saathoff SPD
Es macht zu gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrens keinen Sinn, sich mit einzelnen Beträgen aus den Besoldungstabellen zu beschäftigen.
Es macht zu gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrens keinen Sinn, sich mit einzelnen Beträgen aus den Besoldungstabellen zu beschäftigen.
Das Eckpunktepapier der Bundesregierung wird gegenwärtig in Konsultationen mit der Europäischen Kommission erörtert.
Entscheidend ist, dass das Töten aufhört und Verhandlungen über Lösungsmodelle beginnen, um zu einer dauerhaften und für beide Seiten akzeptablen Regelung zu kommen.
Sehr geehrter Herr Z.,