Die Energiepreispauschale müssen Sie Ihrer Bruttorente zurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Zusätzlich teilt ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihrem Finanzamt die Auszahlung der Energiepreispauschale mit.
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Antwort 05.05.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Antwort 11.05.2023 von Rolf Mützenich SPD
Über den genauen Zeitpunkt, wann das Gesetz dann in Kraft treten wird, kann ich Ihnen heute keine verlässliche Auskunft geben, da es von zu vielen Faktoren abhängt
Antwort 10.05.2023 von Roderich Kiesewetter CDU
Mein Abstimmungsverhalten ist auf der Website des Bundetages nachzuverfolgen.
Antwort 04.05.2023 von Hartmut Bodeit CDU
Nun müssen Experten bewerten ob das Gutachten der Bürgerinitiative den Hochwasserschutz genauso gewährleisten kann, wie die Planungen der Verwaltung
Antwort 03.05.2023 von Michael Roth SPD
Eine öffentliche Anhörung kann auf Verlangen von mind. 12 Ausschussmitgliedern angesetzt werden, wenn sie sich thematisch auf eine überwiesene Vorlage bezieht.
Antwort 25.05.2023 von Marco Buschmann FDP
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.