Einschüchterungsversuche oder Drohungen gegenüber frei gewählten Abgeordneten lehne ich ganz klar ab – sie widersprechen dem Grundgesetz und einem demokratischen Miteinander im Parlament. Ob die Vorwürfe gegen Herrn Spahn stimmen, kann ich nicht beurteilen.
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Ich bitte um Verständnis, dass ich zu spekulativen Medienberichten, die sich auf anonyme Aussagen beziehen, keine Stellung nehme.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich das von Ihnen genannte Zitat von Friedrich Merz weder bestätigen noch kommentieren kann, da mir diese Aussage so nicht bekannt ist.
In vielen parlamentarischen Systemen hat sich die Fraktionsdisziplin als bewährte Praxis etabliert. Insgesamt trägt die Fraktionsdisziplin dazu bei, die Umsetzung politischer Programme zu gewährleisten und die Einheit und Kohärenz der Fraktionspolitik zu bewahren.
Bundestagsabgeordnete haben ein freies Mandat. Sie sind lediglich ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet. Abweichende Meinungen auch innerhalb einer Fraktion gehören zur Demokratie dazu und stellen im Falle der Cannabispolitik den Konsens eines Paradigmenwechsels weg von einer Verbotspolitik nicht infrage.