Antwort 05.05.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Die Energiepreispauschale müssen Sie Ihrer Bruttorente zurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Zusätzlich teilt ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihrem Finanzamt die Auszahlung der Energiepreispauschale mit.