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Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort 05.05.2023 von Bettina Hagedorn SPD

Die Energiepreispauschale müssen Sie Ihrer Bruttorente zurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Zusätzlich teilt ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihrem Finanzamt die Auszahlung der Energiepreispauschale mit.

Portrait von Christian Lindner
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP