Ja, die deutschen Behörden prüfen den vorherigen Aufenthaltsort der Schutzsuchenden. Nur jene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Schutzstatus, deren Wohnsitz bei Ausbruch des Krieges im Februar 2022 in der Ukraine lag. Darüber entscheiden die Ausländerbehörden.
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Mit meiner Zustimmung zu den genannten Grundgesetzänderungen vom 18. März 2025, die am 21. März auch den Bundesrat passiert haben, verbinde ich die klare Erwartung, dass wir notwendige Strukturreformen entschlossen angehen.
In Deutschland sind bundesweite Volksentscheide zu solchen Fragen verfassungsrechtlich nicht vorgesehen. Insofern wäre auch keine künftige Bundesregierung an ein solches Votum gebunden.
Wir haben diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen. Sie basiert auf der Überzeugung, dass Deutschland in einer sich verändernden Welt nur dann bestehen kann, wenn es auf neue Herausforderungen flexibel reagiert. Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität und langfristige Investitionen dürfen nicht unter ideologischen Debatten leiden.
Als Union haben wir eingehend geprüft, ob und welche Alternativen wir für die Zukunft des Landes sehen.
Wenn wir hier zu guten Ergebnissen kommen, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir in vier Jahren die nun beschlossenen Grundgesetzänderungen in der Rückschau positiv bewerten werden. Denn dann sind diese Investitionen bleibende Werte, die insbesondere den nachfolgenden Generationen zugutekommen.