Antwort 23.07.2026 von Marc Henrichmann CDU
Es geht nicht um die Beschränkung datenschutzrechtlicher Kontrollen, sondern um eine effiziente aufgestellte Kontrolle, die den Anforderungen der Zeit entspricht und handlungsfähig ist.
Es geht nicht um die Beschränkung datenschutzrechtlicher Kontrollen, sondern um eine effiziente aufgestellte Kontrolle, die den Anforderungen der Zeit entspricht und handlungsfähig ist.
In Punkt 14 werden Maßnahmen rund um das Thema Datenschutz wiederholt, die im Koalitionsvertrag beschlossen sind. Was konkret geplant ist, ist nicht offengelegt
Dass kleinere Betriebe beim bürokratischen Aufwand entlastet werden sollen, erachte ich für wichtig. Der richtige Hebel dafür sind die Formalpflichten wie Dokumentation und Verzeichnisse, nicht die Rechte der Betroffenen.
Gleichwohl muss sichergestellt werden, dass die Einwilligung der Versicherten nicht nur formal bleibt, sondern in einem dialogischen Prozess zwischen allen Beteiligten umgesetzt wird.