Für uns in der Grünen Bundestagsfraktion ist klar: Wir halten die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen für in dieser Form schwer nachvollziehbar.
Sehr geehrter Herr O.
Sehr geehrte Frau B.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Rahmen seiner Rechtsaufsicht geprüft, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Nach ausführlicher Prüfung gab es seitens des BMG keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung
Psychische Gesundheit hat für uns hohe Priorität. Mögliche Folgen der Honorarkürzungen prüfen wir sehr genau.
