Für mich sind Verhandlungen und Abrüstungsvereinbarungen alternativlos
Bevor wir rechtliche Schritte prüfen, müssen wir allerdings auf die konkrete Ausgestaltung warten.
Wir lehnen isolierte Sparmaßnahmen zulasten von Familien ab und setzen uns dafür ein, dass der Bund die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden übernimmt.
Mit Blick auf die von Ihnen angesprochene Familienversicherung ist mir wichtig zu betonen, dass wir uns bereits vor dem parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt haben, die kostenfreie Mitversicherung für Ehegattinnen und Ehegatten sozial weiterzuentwickeln.
Die aktuelle Gesundheitsreform wird – wie jedes Gesetz – an den Vorgaben des Grundgesetzes zu messen sein. Sollten sich im parlamentarischen Verfahren oder später durch die Rechtsprechung verfassungsrechtliche Bedenken ergeben, müssen diese selbstverständlich ernst genommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich jedoch keinen Anlass, der Reform pauschal einen Verstoß gegen Art. 3 GG zu unterstellen.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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