Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Michael W. •

Wie ist Ihre Einschätzung aktuelle Gesundheitsreform und GG Art.3 Abs.1+3 in Bezug auf Bürgergeldempfänger und Familienversichrung im Ausland?

Sehr geehrte Frau Dröge,

Stellt die Ungleichbehandlung von beitragszahlenden Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüber im Ausland lebenden Familienangehörigen sowie die Quersubventionierung von Bürgergeldempfängern durch GKV-Beiträge einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG dar, wenn gleichzeitig die beitragsfreie Familienversicherung im Inland eingeschränkt oder abgeschafft wird?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Lieber Herr W.

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Die Bundesregierung aus Union und SPD hat mit dem GKV-BStabG ein Reformpaket vorgelegt, das die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung lösen soll. Das Ziel ist richtig, der Weg ist es aus unserer Sicht nicht.

Denn die Hauptlast trägt am Ende, wer sie am wenigsten verschuldet: Beitragszahlende und Arbeitgeber*innen. Höhere Zuzahlungen beim Arzt, gekürztes Krankengeld, Einschränkungen bei der Familienversicherung, weiter steigende Versicherungsbeiträge – all das trifft Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen besonders hart. Gleichzeitig bleibt die Pharmaindustrie weitgehend verschont, obwohl überhöhte Arzneimittelpreise seit Jahren zu den größten Kostentreibern im System gehören. 

Eine Weiterentwicklung der Familienversicherung kann aus unserer Sicht nur im Rahmen einer umfassenden Systemreform sinnvoll diskutiert werden. Isolierte Sparmaßnahmen zulasten von Familien, die die strukturellen Probleme des Systems nicht lösen, lehnen wir ab.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, wer für welche Kosten im Gesundheitssystem aufkommen soll. Es gibt Leistungen, die gesamtgesellschaftlicher Natur sind und deshalb aus Steuermitteln finanziert werden müssten – statt aus den Beiträgen von Beitragszahlenden und ihren Arbeitgeber*innen.

Ein besonders deutliches Beispiel ist die Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehenden. Der Bund zahlt dafür derzeit eine Pauschale von rund 120 Euro pro Person und Monat an die Krankenkassen, obwohl die tatsächlichen Versorgungskosten nach vorliegenden Berechnungen bei rund 311 bis 350 Euro liegen. Die entstehende Lücke trägt nicht der Staat, sondern die Beitragszahlenden. Das ist ordnungspolitisch falsch: Die Absicherung von Menschen in der Grundsicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht auf die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten abgewälzt werden darf.

Hinzu kommt, dass der Bund seinen Zuschuss an den Gesundheitsfonds seit Jahren nicht an die gestiegenen Kosten angepasst hat und ihn mit dem GKV-BStabG ab 2027 sogar noch um 2 Milliarden Euro kürzen will. Sachgerecht wäre eine regelgebundene Dynamisierung, die den Zuschuss an die tatsächliche Ausgabenentwicklung koppelt.

Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Bund die Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende vollständig und kostendeckend übernimmt und seinen Zuschuss an die Krankenkassen verlässlich dynamisiert. Das würde die gesetzliche Krankenversicherung spürbar und dauerhaft entlasten, ohne dass Versicherte und Arbeitgeber dafür zusätzlich belastet werden.

Viele Grüße

Team Dröge 

 

 

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