Bundestag - Fragen & Antworten

Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Antwort 03.11.2025 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Überprüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl liegt gemäß Bundeswahlgesetz beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser prüft unabhängig, gründlich und rechtsstaatlich, ob die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist oder ob Hinweise vorliegen, die eine Neuauszählung erforderlich machen. Auch das Bundesverfassungsgericht kann in einem weiteren Schritt angerufen werden.

Portrait von Jan Köstering
Antwort 08.10.2025 von Jan Köstering Die Linke

Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung überlasse ich den zuständigen Gremien, und kommentiere die Entscheidungsmöglichkeiten nicht vorab.

Profilbild von Sylvia Rietenberg
Antwort 15.10.2025 von Sylvia Rietenberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Überprüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl ist gesetzlich klar geregelt und liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses.

Portrait von Kathrin Gebel
Antwort 27.10.2025 von Kathrin Gebel Die Linke

Ich warte das Ergebnis der unabhängigen Prüfung ab, um die Fairness des Verfahrens zu sichern und Vertrauen in die Entscheidung zu stärken.

Portrait von Svenja Schulze
Antwort 07.11.2025 von Svenja Schulze SPD

Sobald diese Vorprüfung abgeschlossen ist, entscheidet der Wahlprüfungsausschuss, ob und in welchem Umfang es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Portrait Dr. Stefan Nacke
Antwort ausstehend von Stefan Nacke CDU