Sehr geehrte Frau S.,
An sitzungsfreien Tagen des Deutschen Bundestages bin ich kontinuierlich im Wahlkreis unterwegs.
Die CDU/CSU-Fraktion möchte das IFG nicht abschaffen. Dort, wo berechtigte staatliche Interessen betroffen sind, sind Ausnahmen erforderlich.
Nach einem Entschließungsantrag des Bundestages bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gesundheitswesens wird sich die Bundesregierung noch diesen Sommer nochmals mit den Auswirkungen und einer möglichen besseren Ausstattung in der psychotherapeutischen Behandlung befassen. Dabei geht es auch um Ihre Argumentation.
Kinderschutz und der Schutz vertraulicher Kommunikation dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine Regelung, die eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten vorsieht, würde ich nicht unterstützen.
