Ich erkenne die Sorgen vieler Ärzt*innen, Eltern und Selbstvertretungen an, die vor einem faktischen Screening und vor gesellschaftlichem Druck warnen. Gleichzeitig verteidige ich das Recht jeder schwangeren Person, sich frei, nach guter und ergebnisoffener Beratung, für oder gegen einen NIPT zu entscheiden, ohne dass ihre Entscheidung statistisch normiert oder moralisch bewertet wird.
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Bei einer Abtreibung stehen das Selbstbestimmungsrecht der Mutter und der Schutz des Embryos bzw. Fötus in einem Spannungsverhältnis. Doch meiner Überzeugung nach kann darüber in den Grenzen des Gesetzes nur die betroffene Frau selbst entscheiden.
Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.
Die AfD steht eindeutig für den Schutz des ungeborenen Lebens und die größtmögliche Unterstützung werdender Mütter, gerade wenn sie in Schwierigkeiten sind.