Es gilt jetzt, schnellstmöglich die Täter festzustellen und sie dingfest zu machen!
Grundsätzlich erhalten Geflüchtete kein Bürgergeld, sondern niedrigere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese werden über Steuermittel finanziert und dürfen nach aktueller Rechtsprechung eine bestimmte Höhe, die das Existenzminimum sichert, nicht unterschreiten.
Zwangsprostitution und Menschenhandel sind in Deutschland bereits verboten. Gleichzeitig braucht es – auch im Sinne des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels– eine deutlich konsequentere Strafverfolgung, um Betroffene wirksam vor sexueller Ausbeutung zu schützen.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
