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Frage von Ingrid B. •

Warum bleibt nicht wenigstens ein kleiner Betrag der Rentenerhöhung bei Grundsicherung?

Sehr geehrter Herr Heil,
Zu meiner kleinen Rente ( trotz fast 50 Jahre Arbeit) bekomme ich noch einen Betrag vom Sozialamt unf bin auch sehr dankbar dafür! Leider wurde der Betrag den ich durch die Rentenerhöhung bekomme,gleich abgezogen.
Könnte mir nicht wenigstens ein kleiner Teil bleiben? Für mich wird doch auch alles teurer..
Mit freundlichen Grüßen Ingrid B.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

die aus Steuermitteln finanzierte Sozialhilfe (einschließlich der Grundsicherung im Alter) soll ein menschenwürdiges Leben sichern, wenn das eigene Einkommen und Vermögen dazu nicht ausreicht. Aus diesem Grund ist die Berücksichtigung von Renteneinkünften bei der Feststellung des individuellen Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung im Alter zwingend. Dies gilt grundsätzlich auch für Rentenerhöhungen.

Ich kann gut nachvollziehen, dass es enttäuschend ist, wenn die Erhöhung durch die Anrechnung auf die Grundsicherung vollständig aufgezehrt wird. Für Menschen mit Anspruch auf die Grundrente gibt es bereits einen Freibetrag, der einen Teil der Rente von der Anrechnung auf die Grundsicherung ausnimmt. Dieser Freibetrag wird derzeit neu angepasst, damit er die tatsächliche Lebensleistung besser widerspiegelt.

Die grundsätzliche Frage, ob auch Rentenerhöhungen künftig zumindest teilweise anrechnungsfrei bleiben sollten, ist darüber hinaus eine berechtigte Diskussion. Uns ist wichtig, dass sich Lebensleistung lohnt und Menschen, die viele Jahrzehnte gearbeitet haben, spürbar von ihrer Rente profitieren. Gleichzeitig müssen solche Änderungen so ausgestaltet werden, dass die Grundsicherung als solidarisches System verlässlich und finanzierbar bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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