Es ist entscheidend, dass die vom Bundesinnenminister bereits angekündigte Begründung zügig geliefert wird. Wenn deutsche Gerichte dann immer noch zu der Auffassung gelangen, dass diese Zurückweisungen rechtswidrig sind, wäre es schwer vermittelbar, daran festzuhalten, bis der Europäische Gerichtshof das allerletzte Wort dazu gesprochen hat.
Das ist eine Frage, die in der Ressortzuständigkeit der Bundesgesundheitsministerin liegt
Diese Entscheidung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesgesundheitsministerin. Eine Veröffentlichung kann durchaus sinnvoll sein. Eine differenzierte Sicht auf die Zeit ist ebenfalls notwendig.
Im Augenblick besteht nur die Möglichkeit, die Verhängung einer Geldstrafe wegen der Zuwiderhandlung der Bundesregierung gegen den Beschluss des Gerichts zu beantragen.
Über Fragen der Übertragung der jüngsten Tarifeinigung auf die Bundesbesoldung und -versorgung ist noch nicht entschieden worden.
Es ist mein Anliegen, dass dieses Ergebnis, wie immer, auch auf die Beamten übertragen wird. Gleiches gilt für die verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation
