Wo bleibt das Organstreitverfahren gegen Minister Dobrindt, weil er ein Urteil des Verwaltungsgerichts ignoriert (Az.: VG 6 L 191/25). Damit verstößt Dobrindt gegen Art. 20 Abs. 3 GG.
Im konkreten Fall liegt tatsächlich ein gegenwärtiger Konflikt zwischen Dobrindts Praxis und rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen vor – konkret hat das VG Berlin am 2. Juni 2025 entschieden, dass die Zurückweisung von drei somalischen Asylsuchenden an der Grenze rechtswidrig war (Az.: VG 6 L 191/25). Trotzdem hält Bundesinnenminister Dobrindt an der Praxis fest und beruft sich auf Art. 72 AEUV zur Notfallregelung sowie auf eine Entscheidung des EuGH
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Wo bleibt hierbei das Handeln der Opposition, dagegen vorzugehen und die Regierung wieder in ihre Schranken weisen zu lassen.
Wir sehen doch derzeit in den USA wohin das führt, wenn man nichts dagegen tut.
Sie Herr Gysi haben im Gegensatz zu mir als normalen Bürger die Möglichkeit das Verfassungsgericht einzuschalten und ich denke das täte der Administration Merz sehr gut, daran erinnert zu werden dass bei uns die Verfassung nachwievor gilt.