Ich habe mich bewusst dagegen entschieden, den Nahostkonflikt und die daran beteiligten Seiten zu bewerten und "Schwarze-Peter"-Karten zu verteilen
Die SED-Opferrente können Menschen beantragen, die laut § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes „eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben“. Das kann auch ehemalige DDR-Heimkinder betreffen.
Zusammenfassend kann man festhalten, dass aufgrund potenzieller Gefahren für Leib und Leben der Bewohner das vom Gesetzgeber beabsichtige Vorsorgeprinzip sinnvoll ist.
gerne schließe ich mich der Antwort des Kollegen Kuban an, die er auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch bereits gegeben hat.
Eine solche gab es in Deutschland bis 2009 schon einmal. Sie wurde abgeschafft, um eine einheitliche und vereinfachte Besteuerung aller Kapitalerträge zu gewährleisten und den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand zu verringern.
Ich bin der Auffassung, dass sich der heutige Status quo bewährt hat

