Opferrente Gleichstellung in der Einkommensprüfung für alle Opfer: Gilt das für alle Opfer
Sehr geehrte Frau Bass,
Gilt das für alle Opfer
Auch die Kinderheimopfer, die auch älter sind , denn die haben die gleichen wirtschaftlichen Probleme wie die SED Opfer. .Und durch etwas zuviel Rente - ist Opferrente mit allen auch medizinischen Vorteilen weg mit frdl Grüßen
R z..

Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit der Gesetzesänderung hängt die SED-Opferrente ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr vom Einkommen ab. Die SED-Opferrente können Menschen beantragen, die laut § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes „eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben“. Das kann auch ehemalige DDR-Heimkinder betreffen.
Bei weiteren Nachfragen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen, sich an Sonja Eichwede, die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion zuständig für Innen, Recht, Verbraucherschutz, Wahlprüfung, Immunität, Petitionen und Sport, oder Carmen Wegge, Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, zu wenden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas