Sehr geehrter Herr Wiese, warum wird nicht eine Spekulationsfrist (gerne auch eine lange, z.B. 5 oder 10 Jahre) auf Aktiengewinne eingeführt, nach deren Ablauf eine Veräußerung steuerfrei ist?
Die Wiedereinführung einer solchen Steuerfreiheit nach einer ggf. langjährigen Spekulationsfrist würde eine Anlage in Aktien gerade zur privaten Altersvorsorge deutlich attraktiver machen. Ist dies von der Bundesregierung nicht gewollt?

Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Spekulationsfrist von Aktien. Eine solche gab es in Deutschland bis 2009 schon einmal. Sie wurde abgeschafft, um eine einheitliche und vereinfachte Besteuerung aller Kapitalerträge zu gewährleisten und den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand zu verringern. Ziel war es, Spekulationsanreize zu reduzieren, die Steuererhebung zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuerrechts unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere zu stärken. Einen Verzicht auf die Besteuerung halte ich für ungerecht. Jegliche wirtschaftliche Leistungen sind nach dem Grundsatz der Besteuerung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu besteuern. Außerdem sollten solche Gewinne auch immer ein Beitrag zum Allgemeinwohl sein. Die Attraktivität von Aktien zur privaten Altersvorsorge wird durch andere Freibeträge gewährleistet.
Ich sehe daher aktuell keinen Änderungsbedarf.
Beste Grüße
Dirk Wiese