Grundsätzlich sind Einkünfte aus Kapitalvermögen – genauso wie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit – steuerpflichtig. Es wäre aus unserer Sicht nicht gerecht, wenn alleine auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Steuern anfallen würden, auf Einkommen aus Kapitalvermögen dagegen nicht.
gerne schließe ich mich der Antwort des Kollegen Kuban an, die er auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch bereits gegeben hat.
Eine solche gab es in Deutschland bis 2009 schon einmal. Sie wurde abgeschafft, um eine einheitliche und vereinfachte Besteuerung aller Kapitalerträge zu gewährleisten und den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand zu verringern.
Es ist entscheidend, dass die vom Bundesinnenminister bereits angekündigte Begründung zügig geliefert wird. Wenn deutsche Gerichte dann immer noch zu der Auffassung gelangen, dass diese Zurückweisungen rechtswidrig sind, wäre es schwer vermittelbar, daran festzuhalten, bis der Europäische Gerichtshof das allerletzte Wort dazu gesprochen hat.
Das ist eine Frage, die in der Ressortzuständigkeit der Bundesgesundheitsministerin liegt
Diese Entscheidung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesgesundheitsministerin. Eine Veröffentlichung kann durchaus sinnvoll sein. Eine differenzierte Sicht auf die Zeit ist ebenfalls notwendig.

