Frage von Dr. Thomas B. •

Stimmen Sie zu, dass die Abgaswegeüberprüfung und CO Messung nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bei privaten Gasbrennwertgeräten zu häufig erfolgt und unnötig für hohe Kosten sorgt?

Sehr geehrter Herr Al-Wazir,viele reden von Entbürokratisierung+Abbau der Regelungsdichte. Hierfür mein einfach umzusetzender Vorschlag: anstelle einer 2-Jahresfrist für die Abgaswegeüberprüfung und CO-Messung durch den Schornsteinfeger wird nur eine Prüfung in dreieinhalb Jahren vorgeschrieben. Begründung: bei zwei eigenen Gasbrennwertgeräten (Alter jeweils ca.20 Jahre) gab es in den vergangenen 12 Jahren (länger reichen unsere Aufzeichnungen nicht zurück) keine Beanstandungen. Die Abgasüberprüfung kann dann vom Schornsteinfeger zusammen mit der Feuerstättenschau bei dann gleicher Fristigkeit durchgeführt werden. Die letzte Abgaswegeüberprüfung hat bei mir am 11.2.2025 stattgefunden und dauerte von h8:59 bis h9:04 also exakt 5 Minuten. Der Rechnungsbetrag hierfür lautet 68,92€ . Bitte setzen Sie sich für die von mir vorgeschlagene Änderung ein, damit Ihre Wähler nicht nur auf Mehrbelastungen durch gebilligte "Sondervermögen", Handelskonflikte, Dekarbonisierung usw. blicken müssen.

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Tarek Al-Wazir
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN