Ihr Unverständnis über die derzeitige Situation kann ich nachvollziehen. Daher haben wir ja auch im Koalitionsvertrag vereinbart: "Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich."
Derzeit gibt es (noch) keine ausreichende Evidenz zur Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen. Die Linke setzt sich für die Finanzierung med. Studien ein.
CDU/CSU will ein Berufsgesetz für Osteopathie: Klare Standards, Anerkennung qualifizierter Fachkräfte und mehr Patientenschutz sind unser Ziel.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung.
Die Bundesregierung nimmt die wiederholten Forderungen der Länder nach einem Berufsgesetz für die Osteopathie ebenso wie die Anliegen der Fachverbände und Patienten ernst.
Die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine doppelte Funktion: Sie wirkt einerseits als Beitragsgrenze, aber andererseits auch als Leistungsgrenze.
