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Lutz Brinkmann
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Frage von Daniel W. •

Sind Sie weiterhin für die Unverhandelbarkeit von Grundrechten? Stoppen Sie die Chatkontrolle?

Sehr geehrter Herr Brinkmann, ich würde gerne Ihre Position dazu lesen.

Sind Sie dafür, dass unter der fadenscheinigen These des Kampfes gegen sexuellen Kindesmissbrauch die digitale Sicherheit und die Grundrechte von rund 500 Millionen EU-Bürgern ausgehebelt werden sollen und eine Überwachungsinfrastruktur von autokratischen Staaten zur Unterdrückung von Opposition und Kritik aufgebaut werden soll, obwohl Strafverfolgungsbehörden und Kindesschutzorganisationen diesen Ansatz kritisieren? Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

 ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass Grundrechte wie die Privatsphäre, das Recht auf vertrauliche Kommunikation und informationelle Selbstbestimmung unverhandelbar sind.

Die von der EU vorgeschlagene Chatkontrolle in der aktuellen Form, insbesondere eine allgemeine, anlasslose Überwachung oder das Einsetzen von Technologien wie Client-Side-Scanning ohne konkreten Verdacht, lehne ich ab. Solche Maßnahmen laufen Gefahr, weit über das Ziel hinauszugreifen. Sie gefährden nicht nur die Vertraulichkeit privater Kommunikation, sie unterminieren auch das Vertrauen in Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und schaffen neue Angriffsflächen, technisch wie rechtlich.

Ich unterstütze stattdessen einen Ansatz, bei dem der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt mit größter Sorgfalt und unter Wahrung unserer Verfassung und Grundrechte erfolgt, dabei gilt:

Nur bei konkretem Verdacht und klarer rechtlicher Grundlage, mit richterlicher Anordnung, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit, mit höchstmöglicher Transparenz und technisch sicher ausgestalteten Kontrollmechanismen.

 Es darf nicht sein, dass ein Vorschlag, der mit guten Absichten beginnt, sich zu einem Instrument der Überwachung entwickelt, das unsere Freiheit und demokratischen Werte gefährdet. Ja, wir müssen Kinder schützen, aber nicht auf Kosten unserer grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Brinkmann, MdB (CDU/CSU)

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