Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 16.07.2025 von Thorsten Frei CDU

Natürlich bezieht sich die Norm des § 16 SGB II auf sozialversicherungspflichtige Jobs, wenn es um die Übernahme von Bewerbungskosten durch das Jobcenter geht. Diese haben aber einen sehr breiten Spielraum und dürften ein Beamtenverhältnis regelmäßig einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung gleichsetzen.

Portrait von Omid Nouripour
Antwort 17.09.2025 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das ist innerhalb der Rechtslogik sicherlich begründbar, für die Bewerber aber oft nicht nachzuvollziehen.

Kerstin Griese MdB
Antwort 28.08.2025 von Kerstin Griese SPD

Ziel ist, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, was mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht möglich wäre.

Portrait von Katja Mast
Antwort 12.09.2025 von Katja Mast SPD

Ich stimme Ihnen zu, dass eine Vermittlung mit so wenig Hürden wie möglich verbunden sein sollte.

Portrait von Armin Grau
Antwort 08.08.2025 von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sie haben vollkommen recht, eine Beschränkung auf sozialversicherungspflichtige Stellen, die eine Bewerbung um eine Beamt*innenlaufbahn ausschließt, ergibt wenig Sinn.

Portrait von Sören Pellmann
Antwort 15.07.2025 von Sören Pellmann Die Linke

Die Übernahme von Bewerbungskosten durch die Jobcenter ist generell restriktiv geregelt. Es braucht letztendlich eine sanktionsfreie Mindestsicherung.