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Frage von Max M. •

Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?

Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.

Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?

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Sehr geehrter Herr M.

bei der Vermittlung geht es darum, dass Menschen grundsätzlich in sozial-versicherungspflichtige Stellen vermittelt werden, um prekäre Arbeitsverhältnisse zu verhindern. Denn Ziel ist es weiterhin, dass Menschen dauerhaft in gute und sichere Arbeit vermittelt werden. 

Eine Übernahme von Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 44 SGB III kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber diese nicht übernimmt. Prinzipiell sind Arbeitgeber verpflichtet, die Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch zu erstatten, wenn sie Bewerberinnen oder Bewerber einladen (vgl. § 670 BGB). 

Voraussetzung für die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist zudem ausdrücklich immer die Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Maßgeblich ist die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Ein duales Studium bei einem Ministerium oder einer Behörde bereitet in der Regel auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe vor. Insbesondere von öffentlich-rechtlichen Dienstherrn kann erwartet werden, dass sie Auslagen der Bewerberinnen und Bewerber für die Anbahnung und Aufnahme des Dienstverhältnisses übernehmen. Aus diesem Grund darf keine Förderung für ein voraussichtlich nicht versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Öffentlichen Dienst (z. B. Beamte und Anwärter) aus dem Vermittlungsbudget erfolgen. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der in der Regel durch öffentliche Arbeitgeber erfolgenden Kostenerstattung besteht kein Bedarf für eine gesetzliche Anpassung.

Ich stimme Ihnen zu, dass eine Vermittlung mit so wenig Hürden wie möglich verbunden sein sollte. Dafür setzen wir uns als SPD auch weiterhin ein.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast

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