Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?
Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.
Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?

Sehr geehrter Herr M.,
auch ich bin der Meinung, dass es das zentrale Ziel sein muss, Menschen in Arbeit zu bringen. Das ist das Beste für die Steuerzahler und auch die persönliche gesellschaftliche Teilhabe des betroffenen Bürgergeldempfängers. Insofern habe ich viel Verständnis für Ihre Haltung.
Natürlich bezieht sich die Norm des § 16 SGB II auf sozialversicherungspflichtige Jobs, wenn es um die Übernahme von Bewerbungskosten durch das Jobcenter geht. Diese haben aber einen sehr breiten Spielraum und dürften ein Beamtenverhältnis regelmäßig einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung gleichsetzen. So zumindest die Erfahrung unserer Sozialrechtsexperten. Zumal es in aller Regel so sein dürfte, dass Sie im Öffentlichen Dienst häufig zunächst als Tarifangestellter und nicht als Beamter eingestellt werden.
Gerne könnte ich mir Ihren konkreten Fall näher anschauen und eine Einschätzung durch das Hauptstadtbüro der Bundesagentur für Arbeit einholen. Dies würde aber erfordern, dass Sie mir per Mail weitergehende Informationen zum konkreten Fall zukommen lassen. Hilfreich wäre sicherlich das Unternehmen oder die Behörde, wo Sie sich beworben haben, für welche Stelle Sie sich beworben haben, möglicher Schriftverkehr wie ein Ablehnungsbescheid für die Kostenübernahme und auch Ihre Kundennummer zur eindeutigen Zuordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei