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Omid Nouripour
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Frage von Max M. •

Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?

Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.

Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre Einschätzung spricht ein wichtiges sozialpolitisches Spannungsfeld an. Die derzeitige Regelung erstattet nur Bewerbungskosten für angestrebte Stellen, die geeignet sind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Laut fachlicher Weisung ist es maßgeblich, dass die angestrebte Tätigkeit eine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung beinhaltet. Das ist innerhalb der Rechtslogik sicherlich begründbar, für die Bewerber aber oft nicht nachzuvollziehen.
Wir finden, die Bewerbungskosten sollten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattungsfähig sein, wenn die Stelle eine realistische Einstiegschance für eine nachhaltige Anstellung bietet (kein Minijob) und zur Lebenssituation der Person passt (z. B. Vereinbarkeit mit Kinderbetreuung). 

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour
 

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