Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?
Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.
Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?

Sehr geehrter Herr M.
vielen Dank für Ihre Frage. Die Übernahme von Bewerbungskosten von Bürgergeldempfängern durch die Jobcenter ist generell restriktiv geregelt. Die Linke setzt sich auch deshalb nach wie vor, für die Abschaffung des durch die Sozialdemokratie eingeführten Hartz-IV-Systems ein, das unter dem anderen Namen „Bürgergeld“ im Prinzip weitergeführt wird und fordert eine sanktionsfreie Mindestsicherung für ein Leben in Menschenwürde.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Pellmann